Erläuterung: Zwecks besser Lesbarkeit verwendet das Gesetz grundsätzlich die männliche Bezeichnung. Über § 107 erfolgt die sprachliche Gleichstellung. Dessen bedient sich auch dieser Kommentar. |
Erläuterung: Zwecks besser Lesbarkeit verwendet das Gesetz grundsätzlich die männliche Bezeichnung. Über § 107 erfolgt die sprachliche Gleichstellung. Dessen bedient sich auch dieser Kommentar. |